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Psychotherapie

Kontaktaufnahme & Ablauf

Kontaktaufnahme

Per Mail oder Telefon

Sie überlegen, ob Psychotherapie oder Coaching bei der Bewältigung Ihrer schwierigen Situation oder Ihrer psychischen Belastung hilfreich sein könnte? Melden Sie sich gerne per Telefon oder E-Mail für ein unverbindliches und zeitnahes Erstgespräch. Wir klären Ihre Fragen und unterstützen Sie dabei, die passende Behandlung zu finden.

Erstgespräch

In Präsenz oder Online

Im Erstgespräch geht es hauptsächlich um das gegenseitige Kennenlernen. Sie lernen unsere Arbeitsweise kennen und wir machen uns ein erstes Bild Ihrer Thematik. Am Ende der Sitzung geben wir Ihnen Informationen und Empfehlungen für das weitere Vorgehen.

Probatorische Sitzungen

Therapiesitzungen

Probesitzungen

Kurzzeit- & Langzeittherapie

Im Anschluss an das Erstgespräch finden 4 probatorische Sitzungen („probare“ ist das lateinische Wort für „ausprobieren“) statt, in denen Sie für sich prüfen können, ob zwischen uns die Chemie stimmt und ob Sie eine Psychotherapie in unserer Praxis fortführen möchten. Die probatorischen Sitzungen dienen der Diagnostik und der weiteren Therapieplanung. Um abzuklären, ob Ihre Beschwerden gegebenenfalls körperliche Ursachen haben, werden wir Sie im Laufe der Sitzungen darum bitten, einen sogenannten Konsiliarbericht von Ihrem Hausarzt oder Psychiater einzuholen. Am Ende der probatorischen Sitzungen steht die gemeinsame Entscheidung, ob die Behandlung in unserer Praxis fortgeführt werden soll. Wir unterstützen Sie dann bei der Beantragung der Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse. Die Kosten für die prabatorischen Sitzungen werden in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Die Therapiesitzungen dauern in der Regel 50 Minuten und finden einmal wöchentlich statt. Die Frequenz und Dauer der Behandlung werden entsprechend Ihren individuellen Anliegen und Beschwerden festgelegt. Verhaltenstherapeutische Strategien können oft in vergleichsweise kurzer Zeit positive Veränderungen bewirken. Eine Kurzzeittherapie umfasst normalerweise etwa 24 Sitzungen, während eine Langzeittherapie etwa 45 bis 60 Sitzungen umfasst. Coaching-Sitzungen dauern in der Regel zwischen einer und zehn Sitzungen, können jedoch bei Bedarf über einen längeren Zeitraum fortgesetzt werden.

Kosten

Gebühren & Abrechnung

Private Krankenkassen und Beihilfe

Grundsätzlich werden Ihnen unsere Leistungen im Rahmen der Psychotherapie monatlich in Rechnung gestellt. Im Allgemeinen werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen und den Beihilfestellen erstattet. Die Höhe der Kostenerstattung hängt von Ihrem Vertrag ab, den Sie mit der Versicherung abgeschlossen haben. Bitte informieren Sie sich deshalb im Voraus, in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung übernimmt. ​ Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die von allen privaten Krankenversicherungen anerkannt wird.

Kostenerstattungs-verfahren

Eine Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen und Kostenerstattungsverfahren werden in unserer Praxis derzeit nicht angeboten. Eine psychotherapeutische Behandlung als Selbstzahlungsleistung ist in unserer Praxis natürlich dennoch möglich. Alternativ wenden Sie sich gerne an Psychotherapeut*innen mit Kassenzulassung (Koordinationsstelle für Psychotherapie).

Selbstzahlungs-leistungen

Sie können sich auch dazu entscheiden, die Kosten der Psychotherapie selbst zu tragen. Ihnen werden die Leistungen monatlich in Rechnung gestellt, eine Antragstellung und weitere Bürokratie entfallen hierbei. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Gebührensatz der GOP

Die Abrechnung in unserer Praxis erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Wir berechnen den 3,5-fachen Satz pro Therapiesitzung (153€ pro 50 Minuten). Dies bedeutet, dass Sie bei einer Abrechnung mit der privaten Krankenkasse/Beihilfe nur einen Teil des Sitzungshonorars erstattet bekommen. Bitte klären Sie dies vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer privaten Krankenkasse/Ihrer Beihilfestelle ab.

Gehobenes Wartezimmer
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