
Psychotherapie
Kontaktaufnahme & Ablauf
Kontaktaufnahme
Per Mail oder Telefon
Sie überlegen, ob Psychotherapie oder Coaching bei der Bewältigung Ihrer schwierigen Situation oder Ihrer psychischen Belastung hilfreich sein könnte? Melden Sie sich gerne per Telefon oder E-Mail für ein unverbindliches und zeitnahes Erstgespräch. Wir klären Ihre Fragen und unterstützen Sie dabei, die passende Behandlung zu finden.
Erstgespräch/
Sprechstunde
In Präsenz oder Online
Im Erstgespräch geht es hauptsächlich um das gegenseitige Kennenlernen. Sie lernen unsere Arbeitsweise kennen und wir machen uns ein erstes Bild Ihrer Thematik. Am Ende der Sitzung geben wir Ihnen Informationen und Empfehlungen für das weitere Vorgehen. Insgesamt können drei Sprechstunden vor Beginn der probatorischen Sitzungen in Anspruch genommen werden. Diese werden in der Regel von privaten Krankenversicherungen und Beihilfe gezahlt.
Probatorische Sitzungen
Therapiesitzungen
Probesitzungen
Im Anschluss an die Sprechstunden finden bis zu 5 probatorische Sitzungen („probare“ ist das lateinische Wort für „ausprobieren“) statt, in denen Sie für sich prüfen können, ob zwischen uns die Chemie stimmt und ob Sie eine Psychotherapie in unserer Praxis fortführen möchten. Die probatorischen Sitzungen dienen der Diagnostik und der weiteren Therapieplanung. Um abzuklären, ob Ihre Beschwerden gegebenenfalls körperliche Ursachen haben, werden wir Sie im Laufe der Sitzungen darum bitten, einen sogenannten Konsiliarbericht von Ihrem Hausarzt oder Psychiater einzuholen. Am Ende der probatorischen Sitzungen steht die gemeinsame Entscheidung, ob die Behandlung in unserer Praxis fortgeführt werden soll. Wir unterstützen Sie dann bei der Beantragung der Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse. Die Kosten für die prabatorischen Sitzungen werden in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Kurzzeit- & Langzeittherapie
Die Therapiesitzungen dauern in der Regel 50 Minuten und finden einmal wöchentlich statt. Die Frequenz und Dauer der Behandlung werden entsprechend Ihren individuellen Anliegen und Beschwerden festgelegt. Verhaltenstherapeutische Strategien können oft in vergleichsweise kurzer Zeit positive Veränderungen bewirken. Eine Kurzzeittherapie umfasst normalerweise etwa 24 Sitzungen, während eine Langzeittherapie etwa 45 bis 60 Sitzungen umfasst. Coaching-Sitzungen dauern in der Regel zwischen einer und zehn Sitzungen, können jedoch bei Bedarf über einen längeren Zeitraum fortgesetzt werden.
Kosten
Gebühren & Abrechnung
Private Krankenkassen und Beihilfe
Grundsätzlich werden Ihnen unsere Leistungen im Rahmen der Psychotherapie monatlich in Rechnung gestellt. Im Allgemeinen werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen und den Beihilfestellen erstattet. Die Höhe der Kostenerstattung hängt von Ihrem Vertrag ab, den Sie mit der Versicherung abgeschlossen haben. Bitte informieren Sie sich deshalb im Voraus, in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung übernimmt. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) in der jeweils gültigen Fassung und der Abrechnungsempfehlung der Bundespsychotherapeutenkammer BPtK, vom 01.07.2024.
Selbstzahlungs-leistungen
Sie können sich auch dazu entscheiden, die Kosten der Psychotherapie selbst zu tragen. Ihnen werden die Leistungen monatlich in Rechnung gestellt, eine Antragstellung und weitere Bürokratie entfallen hierbei. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) in der jeweils gültigen Fassung und der Abrechnungsempfehlung der Bundespsychotherapeutenkammer BPtK, vom 01.07.2024. Die Kosten für eine Sitzung (50 Minuten) betragen 134,06€. Hinzu kommen ggf. Kosten für Befunde, Berichte oder Testdurchführungen, die gesondert berechnet und vorab besprochen werden.
Kostenerstattungsverfahren
Gebührensatz der GOP
Eine Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen und Kostenerstattungsverfahren werden in unserer Praxis derzeit nicht angeboten. Eine psychotherapeutische Behandlung als Selbstzahlungsleistung ist in unserer Praxis natürlich dennoch möglich. Alternativ wenden Sie sich gerne an Psychotherapeut*innen mit Kassenzulassung (Koordinationsstelle für Psychotherapie).
Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) in der jeweils gültigen Fassung und der Abrechnungsempfehlung der Bundespsychotherapeutenkammer BPtK, vom 01.07.2024. Die vollständige Gebührenordnung verlinken wir unter diesem Text. Die aktuellen Abrechnungsempfehlung der BPtK finden Sie auf der Homepage der BPtK (https://www.bptk.de/neuigkeiten/umsetzung-der-abrechnungsempfehlungen-in-der-privatpsychotherapeutischen-versorgung/). Die Kosten für eine Sitzung (50 Minuten) betragen demnach zwischen 134,06€ und 167,58€ (2,3-facher Satz). Hinzu kommen ggf. Kosten für Befunde, Berichte oder Testdurchführungen, die gesondert berechnet und vorab besprochen werden. Wir rechnen die Kosten direkt mit Ihnen ab. Die Erstattung durch Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfestelle hängt von Ihrem individuellen Vertrag ab. Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Behandlung, in welchem Umfang Kosten übernommen werden. Nicht erstattete Kosten sind von Ihnen selbst zu tragen.
